Freisprechungsfeier der Tischler-Innung Westerwaldkreis
Voller Stolz präsentierten die Gesellinnen und Gesellen nach vollzogener Freisprechung ihren Gesellenbrief. Der Stolz war nicht nur bei den Junghandwerkern sichtlich erkennbar. Nein, auch den Ausbildern, Lehrern und Eltern sah man die Freude über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an.
Zwar ist es bis zur Erlangung der Meisterwürde noch eine Zeit die verstreicht, doch der Stolz über die erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung war überschwänglich.
Zur Freisprechungsfeier hatte die Tischler-Innung Westerwaldkreis ins „Haus Hergispach“ nach Herschbach eingeladen. Bereits zwei Tage vorher wurden die Gesellenstücke angeliefert und mussten sich den kritischen Augen der Jury, in diesem Fall der Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses, stellen. Das Ergebnis eindeutig: 21 neue Fachkräfte im Westerwälder Tischlerhandwerk.
In seiner Laudatio gratulierte Obermeister Siegfried Schmidt, Welschneudorf, der jungen Kollegin und den Kollegen zur bestandenen Prüfung. „Die Zeit der Ausbildung ist vorbei“, so Schmidt. „Ab heute gestalten Sie Ihren eigenen beruflichen Weg. Denken Sie dabei aber bitte daran, dass eine handwerkliche Berufsausbildung ein hervorragendes Standbein ist, auf dem Sie Ihr weiteres berufliches Leben aufbauen können. Sie müssen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich für weitere Aufgaben zu qualifizieren. Noch ist kein Meister vom Himmel gefallen! Legen Sie daher Ihre Fachbücher nicht zu weit weg und visieren Sie Ihr nächstes berufliches Ziel an. Traditionell wäre dies die Meisterprüfung. Entwickeln Sie sich weiter und informieren Sie sich über die verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten im Handwerk.“
Schmidt dankte in seiner Rede aber auch dem Ehrenamt, das für die Abnahme der Gesellenprüfung verantwortlich zeichnet. „Die Gesellenprüfung“, so der Obermeister „ wurde Ihnen vom Gesellenprüfungsausschuss unserer Innung abgenommen. Die in diesem Ausschuss ehrenamtlich tätigen Lehrer-, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter mussten die diesjährige Sommerprüfung unter Einhaltung zahlreicher rechtlicher Bestimmungen rund um Corona durchführen. Für sie waren es ebenfalls besondere Umstände, unter denen die Gesellenprüfung durchgeführt wurde.
Daher möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz besonders bei allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und insbesondere seinem Vorsitzendenden, Herrn Peter Aller, bedanken. Vielen Dank für euern Einsatz.“
Welche Höhen und Tiefen Auszubildende während ihrer Lehrzeit durchliefen, welche Anstrengungen der Berufsschulunterricht in Zeiten von Corona bedeutete und was für kleine „Schmankerl“ die jungen Menschen erlebt haben, davon können schließlich nur die Junghandwerker selbst berichten. Und das taten sie auch. In einer kurzweiligen Rede gaben Anna Langewiesche und Philip Schüler zum Besten, wie sie ihre eigene Ausbildungszeit erlebt haben. Der Beifall des Publikums ließ erkennen, dass die beiden ihre Sache gut gemacht hatten – auch wenn sie nicht alles aus dem Nähkästchen ausplauderten.
Im Anschluss erfolgte das große Highlight des Nachmittags, die Verleihung der Gesellenbriefe aus den Händen von Obermeister Schmidt und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Peter Aller.
Prüfungsbester der diesjährigen Sommerprüfung wurde Christoph Mai aus Beselich (Ausbildungsbetrieb Siegfried Schmidt, Holzwerkstätte, Welschneudorf) sowie Simon Kolb aus Oberrod (Andreas Künkler, Tischlermeister, Rennerod).
Im Leistungswettbewerb „Die Gute Form“ erhielten Anna Langewiesche, Nister (HUF HAUS GmbH & Co. KG, Hartenfels) und Roman Eiglsperger, Müschenbach (H. Leiendecker GmbH, Merkelbach) eine Belobigung. Die beiden werden die Tischler-Innung Westerwaldkreis auf Landesebene vertreten.
Wer im europäischen Wirtschaftsraum Maschinen oder unvollständige Maschinen auf den Markt bringt, unterliegt der sogenannten Maschinenrichtlinie, die ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung regelt.
Das betrifft auch Tischler und Schreiner und ihre Produkte, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft bedient werden wie zum Beispiel elektrisch betriebene Möbel. Denn grundsätzlich muss jeder Inverkehrbringer die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die Konstruktion und den Bau seines Produkts gemäß der Maschinenrichtlinie gewährleisten.
Tischler Schreiner Deutschland hat in einer gemeinsamen Aktion mit weiteren Verbänden einen Durchbruch erzielt und erreicht, dass im EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie die Begriffe "vollständige Maschine" (Kategorie 1) und "unvollständige Maschine" (Kategorie 2) eingeführt wurden.
Der große Vorteil für Tischler und Schreiner liegt nun darin, dass in der Kategorie 1 alle notwendigen Unterlagen und Prüfungen durch den Hersteller beziehungsweise Lieferanten des motorischen Antriebes erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Tischler und Schreiner erfüllen dann als Erzeuger des Gesamtprodukts bereits automatisch alle entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, wenn die Komponenten gemäß der Montageanleitung des Herstellers verbaut wurden. Im Klartext heißt das, wer weiterhin elektrisch betriebene Beschläge von namhaften Herstellern bestimmungsgemäß verbaut, ist auf der sicheren Seite. Denn neben der Klarstellung im Leitfaden konnte Tischler Schreiner Deutschland außerdem erreichen, dass ebendiese Hersteller von Beschlägen ihre elektronisch betriebenen Produkte als vollständige Maschine liefern. Anders sieht es aus, wenn solche Beschläge zweckentfremdet werden, also wenn zum Beispiel der elektrische Schiebetürbeschlag anderweitig verbaut wird und damit eine neue Funktion erhält.
Um die Umsetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie zu erleichtern, hat Tischler Schreiner Deutschland eine Handreichung erarbeitet, die für Mitgliedsbetriebe online verfügbar ist.
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Quelle: tischler-schreiner.de
Anlässlich der Corona-Krise verzeichnen unsere Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand. Viele Handwerksberufe üben aber gerade auch in diesen Tagen zentrale systemrelevante Tätigkeiten aus: sei es im Bereich Hygiene und Gesundheit, bei der Lebensmittelgrundversorgung oder im Bereich technischer Notdienste und Mobilität.
In den vergangenen zwei Wochen haben Innung, Verband und Handwerkskammer Ihnen eine Fülle von Informationen zur Verfügung gestellt. Wir bündeln Fragen und Informationen, die sich für Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen. Greifen Sie zurück auf die nachstehenden Informationen:
Zentralverband des Deutschen Handwerks: https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung:
Fragen zu Personalangelegenheiten, Kurzarbeit, Kredite, Zuschüsse, Bürgschaften und Liquidität:
Elisabeth Schubert
Tel. 02602 1005-11 oder 0151- 51087631
Michael Braun
Tel. 02602 1005-25 oder 0151-54760979
Fragen zu Gesellenprüfung, Prüfungsablauf, Einsatz Prüfungsausschuss
Fred Kutscher
Tel. 02631 946413
Kerstin Görldt
Tel. 02631 946410
Steuerboni eingeführt
Klimafreundliche Sanierungen von Gebäuden sollen stärker gefördert werden: Über die Änderung des Einkommensteuergesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen.
Über die Änderung des Einkommensteuergesetzes hat die Bundesregierung Anreize für die energetische Gebäudesanierung geschaffen. Dazu wurde im vergangenen Dezember das Einkommensteuergesetz um den Paragrafen "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" ergänzt. Dieser Titel ist durchaus wörtlich zu nehmen. Gefördert werden demnach nur Einzelmaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr, wenn die betreffenden Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Das schließt auch Eigentumswohnungen mit ein. Für Tischler und Schreiner sowie deren Kunden ist dabei vor allem die Erneuerung von Fenstern und Außentüren interessant.
Folgende Eckpunkte gilt es zu berücksichtigen:
Förderfähig ist zukünftig auch die Baubegleitung durch Energieberater, die für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) zugelassen sind, sowie für solche Berater, die nach Paragraf 21 EnEV ausstellungsberechtigt sind. Die tarifliche Einkommensteuer reduziert sich dabei um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater. Hervorzuheben ist außerdem, dass eine Steuerermäßigung nur möglich ist, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt wurden. Als Fachunternehmen gelten nur Gewerke, die in der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) aufgelistet sind. Das trifft für Tischler und Schreiner bereits zu!
Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Quelle: Tischler Schreiner Deutschland
DIE GUTE FORM 2019
Wolf Weingarten ist bester Nachwuchs-Tischler von Rheinland-Pfalz
Der junge Mann aus Rheinhessen überzeugte mit seinem Gesellenstück „Tête-À-Tête-Bank“ die Fachjury und gewann so den begehrten Nachwuchspreis des Landesinnungsverbandes Tischlerrheinland-pfalz. Im kommenden Jahr wird er gemeinsam mit dem zweitplatzierten Max Rahm Rheinland-Pfalz beim Bundesentscheid von DIE GUTE FORM vertreten. Die Siegerehrung fand am Freitag, den 11. Oktober 2019, im Forum Mittelrhein in Koblenz statt.
Der jährlich stattfindende Wettbewerb DIE GUTE FORM richtet sich an junge Tischlerinnen und Tischler, die ihre Gesellenprüfungen erfolgreich absolviert haben. Jede Tischler-Innung aus Rheinland-Pfalz hatte im Vorfeld die Möglichkeit, bis zu drei Gesellenstücke für den Landesentscheid DIE GUTE FORM zu nominieren – so kamen 2019 insgesamt 32 Teilnehmer zusammen. In einer Vorauswahl wählte die Wettbewerbsjury dann die 14 Finalstücke aus, die anschließend im Rahmen einer hochwertigen Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Sieger werden dann bei der feierlichen Ausstellungseröffnung bekannt gegeben und ausgezeichnet. Die beiden Erstplatzierten des Landesentscheids erhalten zudem die Möglichkeit, ihr Bundesland beim folgenden Bundesentscheid von DIE GUTE FORM zu präsentieren, der 2020 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München stattfinden wird.
In diesem Jahr belegte Wolf Weingarten (Ausbildungsbetrieb: Antike Möbel Metzner, Mainz) mit seinem Gesellenstück „Tête-À-Tête-Bank“ den ersten Platz. Zweiter wurde Max Rahm, der einen modernen Sekretär entworfen hatte (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Rahm, Mehlingen). Den dritten Platz belegte Till Heine mit seinem Schreibtisch (Ausbildungsbetrieb: Rainer Schmidt Bau- u. Möbelschreinerei, Wirges). Von der Jury belobigt wurden außerdem der „Stumme Diener“ von Elena Viandt (Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Scholz, Zornheim) sowie der „Schreibtisch – klassisch und modern“ von Tim Schwob (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Dietrich, Tiefenbach).
Für den ersten Platz gibt es 500 Euro Preisgeld, für den zweiten Platz 350 Euro und für den dritten Platz 200 Euro. Außerdem werden die beiden gesonderten Belobigungen mit jeweils 50 Euro prämiert.
Die dreiköpfige Jury, bestehend aus Brigitte Steffen, Professorin für Textildesign/ Material- und Surface-Design an der Hochschule Reutlingen, Johannes Niestrath vom Möbel und Ausbau Magazin dds und Karin Bille, Formgebungsberaterin von der Beratungsstelle der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, zeigte sich begeistert vom Gesellenstück des Gewinners: „Die Retrospektive auf Gestellmöbel der 1950er- und 1960er-Jahre liegt derzeit voll im Trend und wurde von Wolf Weingarten durch die wechselseitige Sitzposition und den scharf gezeichneten Korpus zwischen den beiden Polsterelementen humorvoll durchbrochen. Die Anmutung des Sitzmöbels wird außerdem von der herausragenden Verarbeitungsqualität mit organisch geformten Übergängen unterstützt.“
Alle Exponate des Wettbewerbs sind Teil der öffentlichen Ausstellung „DIE GUTE FORM – Schreiner gestalten ihr Gesellenstück“ im Forum Mittelrhein in Koblenz und können dort noch bis zum 31. Oktober 2019 besichtigt werden.
Über DIE GUTE FORM
DIE GUTE FORM ist ein Wettbewerb für Nachwuchs-Tischler, der in Rheinland-Pfalz jedes Jahr vom Landesinnungsverband Tischlerrheinland-pfalz ausgerichtet wird. Der Fokus liegt dabei auf der Formgebung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich im Handwerk wieder vermehrt mit den Thema Design auseinandergesetzt wird. Gleichzeitig soll der Wettbewerb die gestalterischen und kreativen Fähigkeiten des Tischlerhandwerks in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Teilnehmen können alle jungen Tischlerinnen und Tischler mit ihren Gesellenstücken, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung maximal 25 Jahre alt sind und deren Ausbildungsbetriebe Mitglieder von Tischlerrheinland-pfalz sind.
Weitere Informationen unter www.leben-raum-gestaltung.de.
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Wenn Gesellenbriefe an Junghandwerkerinnen und Junghandwerker übergeben werden, dann ist das nicht nur ein Grund zur Freude für diejenigen, die sie erhalten. Es ist zugleich auch die Freude all derer, die die jungen Menschen auf dem Weg zum erfolgreichen Berufsabschluss begleitet haben.
Natürlich ist es auch ein Grund zu feiern! Dies tat die Tischler-Innung Westerwaldkreis in diesem Jahr im Keramikmuseum des Westerwaldkreises in Höhr-Grenzhausen und lud hierzu neben den Gesellen als Hauptakteure des Tages auch zahlreiche Ehrengäste ein.
In seiner Eröffnungsrede dankte Siegfried Schmidt, Obermeister der Tischler-Innung, den anwesenden Fest- und Ehrengästen für das Erscheinen und gratulierte zugleich den neuen Kollegen für die bestandene Gesellenprüfung. „Der Gesellenbrief, den ihr gleich erhalten werdet, ist daher kein Geschenk. Dieses Zertifikat ist der Beweis dafür, dass ihr konsequent und diszipliniert auf dieses Ziel hingearbeitet habt.“ Schmidt weiter: „Was oft so leicht und mühelos aussieht, ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitung. Für unser Handwerk und das Handwerk allgemein, ist es heute von großer Bedeutung, gut ausgebildete junge Gesellinnen und Gesellen einstellen zu können.“ Rolf Wanja, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald ermutigte die jungen Kollegen, „am Ball“ zu bleiben und die zahlreichen Weiterbildungsangebote im Handwerk zu nutzen. Dr. Tanja Machalet (MdL) dankte den Ausbildungsbetrieben für ihren Einsatz, jungen Menschen eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten.
Daran anschließend erfolgte die Verleihung der Gesellenbriefe durch Obermeister Schmidt und Peter Aller, Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Die prüfungsbesten Absolventen
Tobias Kurz aus Langenhahn (Ausbildungsbetrieb Wünsche GmbH, Nistertal); Till Heine, Ruppach-Goldhausen (Rainer Schmidt, Tischlerei, Wirges) und Esther Römpler, Hillscheid (Patrick Flügel, Flügel Objekteinrichtungen, Girod) erhielten ein Präsent für ihre hervorragenden Leistungen.
Für die diesjährige beste Zwischenprüfung wurde Leander Künkler, Rennerod (Ausbildungsbetrieb Andreas Künkler, Tischlermeister, Rennerod) eine Urkunde übergeben.
Im Leistungswettbewerb „Die Gute Form“ erhielten Till Heine, Ruppach-Goldhausen (Rainer Schmidt, Tischlerei, Wirges); Tobias Kurz, Langenhahn (Wünsche GmbH, Nistertal) sowie Lars Müller, Gehlert (Markus Windhagen, Tischlermeister, Hachenburg) eine Belobigung.
Interessante Vorträge und Fachthemen sowie konstruktive Diskussionen standen im Mittelpunkt der diesjährigen, gemeinsamen Innungsversammlung der Tischler-Innungen aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, die in der Aula der David-Roentgen-Schule Neuwied stattfand. Obermeister Norbert Dinter (Innung Neuwied) begrüßte die Mitglieder auch im Namen seiner Kollegen im Amt, Wolfgang Becker (Innung Altenkirchen) und Siegfried Schmidt (Innung Westerwaldkreis) und dankte für das Erscheinen. Den Grußworten schloss sich auch Markus Wunsch, stellvertretender Schulleiter der David-Roentgen-Schule Neuwied, an.
Internet – Fluch und Segen
Sozial Media, Internetshopping, Wissensportal etc. Die Bandbreite des Nutzens und der vielfältigen Möglichkeiten des Internets ist überwältigend. Die Zahlen sprechen für sich –nahezu 90 % der deutschen Bevölkerung nutzt das Internet. Dass damit verbunden auch kriminelle Handlungen einhergehen, ist sicherlich auch vielen Internetnutzern bekannt. Auswirkungen der Internetkriminalität und wie man sich davor schützen kann, war Thema von Hauptkommissar Thomas Budday von der Polizeiinspektion Koblenz, Zentrale Prävention. Budday ging in seinem Vortrag auf wesentlichen Bereiche wie Identitätsdiebstahl (Phishing), Datendiebstahl durch Social Engineering, Digitale Erpressung oder gar die Infizierung des vom Anwender genutzten Computers ein.
Auch das Thema Ausbildung wurde sehr umfangreich erörtert und besprochen. Zu Beginn stellte Jürgen Stein von der Handwerkskammer Koblenz die Maßnahme „Ausbildungsabbrüche vermeiden“ vor. Mathias Hermann und Udo Anders vom Prüfungsausschuss der Innung Neuwied, stellten das „Hamburger Modell“ vor. Im Anschluss standen die Referenten den Versammlungsteilnehmern für weitere Fragen zur Verfügung. Bevor Dinter die Innungsversammlung mit dem Dank an alle Teilnehmer schloss, erfolgte die einstimmige Abstimmung über Jahresrechnung und Haushaltsplan.
Das Thema Recycling gehört heute in Sachen Umweltschutz nicht nur zum guten Ton, sondern stellt auch eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen dar. Das gilt auch für Fenster und Türen: Weggeworfen wird hier am Ende der Nutzungszeit so gut wie nichts, denn jeder Bestandteil ist wertvoll und kann nach einer entsprechenden Aufarbeitung wiederverwertet werden.
Fenster und Türen bestehen aus den unterschiedlichsten, angesichts endlicher Ressourcen sehr wertvollen Materialien: Aus Kunststoff, Holz und Metall und natürlich aus Glas. Alle diese Stoffe lassen sich auf die eine oder andere Art recyceln. Kunststoff wird zum Beispiel in einem geschlossenen Wertstoffkreislauf in mehreren Schritten auf Millimetergröße zerkleinert, nahezu vollautomatisch sortiert, gereinigt und aufbereitet. Das Endprodukt ist ein sortenreines und hochwertiges Kunststoff-Granulat, das für neue Fenster und Türen und auch für Bauprofile verwendet werden kann.
Einen anderen Weg geht das Holz alter Holz- und Holz-/Metallfenster: Das Naturmaterial ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein CO2-neutraler Energieträger, der in modernen Biomasse-Heizkraftwerken zur effizienten Energieerzeugung eingesetzt werden kann. Holz macht etwa zwei Drittel des Fensters aus, das Recycling erfolgt durch spezialisierte Altholz-Verwertungsunternehmen. Es wird geschätzt, dass die so genannten End-of-Life-Holztüren und -fenster in Deutschland zumeist der Verbrennung mit Energierückgewinnung zugeführt werden.
Metallteile wie Rahmen oder Beschläge werden zerkleinert, sortiert, gereinigt und eingeschmolzen. Aus dem so wiedergewonnenen Rohstoff entstehen dann neue Fenster- und Türenbestandteile sowie Bauprofile. Dabei geht Aluminium – wie Kunststoff auch – den Weg des geschlossenen Wertstoffkreislaufes. So werden wiederverwertbare Bauteile eingesammelt, aufbereitet und dem Schmelzbetrieb wieder zugeführt, um neue Fensterprofile herzustellen. Dafür wird das Alt-Aluminium geschreddert und von Fremdmaterialien getrennt. Danach wird es in Schmelzwerken eingeschmolzen und zu Pressbolzen gegossen, die von hervorragender stofflicher Qualität sind. Und auch das Glas geht nicht verloren: Daraus entstehen neue Fenstergläser oder Glasbauteile, die ebenfalls im Hausbau Verwendung finden. Man sieht also: Verschwendet wird im Fenster- und Türenbau nichts. Selbst nach Jahrzehnten des Gebrauchs finden die vielen Bestandteile eine neue Bestimmung und schonen so die ohnehin knappen Ressourcen der Erde.
Quelle: tischler-schreiner.de
Das neue Verpackungsgesetz
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.
Für welche Handwerksbetriebe gilt das neue Verpackungsgesetz? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.
Weitere Infos hier:
Quelle: zdh.de
Thomas Radermacher wird neuer TSD-Präsident
Auf der Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes des Tischler- und Schreinerhandwerks haben die Delegierten am 30. November in Berlin Thomas Radermacher zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.
Radermacher folgt auf Konrad Steininger, der nach 15 Jahren im Präsidium – zunächst als Vize-Präsident und seit 2010 als Präsident – nicht mehr zur Wahl angetreten war. In die Ära Steininger fiel unter anderem die grundlegende Modernisierung der Innungsorganisation, im Zuge derer gleich mehrere Meilensteine zur Zukunftssicherung der Branche erreicht wurden. Thomas Radermacher will an diesen erfolgreichen Weg anknüpfen und neben Errungenschaften wie der Branchenmarke Tischler Schreiner Deutschland, dem professionalisierten Nachwuchsmarketing durch die TSD-Nachwuchskampagne, dem Auf- und Ausbau der fundierten TSD-Fachliteratur-Reihe sowie der Umsetzung verbändeübergreifender digitaler Serviceleistungen insbesondere die Bereiche Technik und Normung, die politische Vernetzung und die finanzielle Ausstattung weiter ausbauen.
Der 57-jährige Tischlermeister und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus Meckenheim bei Bonn brennt für sein Handwerk: "Mein Beruf ist meine Leidenschaft", nennt er sein Kredo in Berlin. Auch deshalb schätzt er die Arbeit seines Vorgängers und sieht den Bundesinnungsverband sehr gut aufgestellt. Kontinuität bedeutet für Radermacher aber auch kontinuierliche Weiterentwicklung: "Die Sichtbarkeit unserer Organisation nach innen und außen weiter zu erhöhen" und Kompetenzen zu bündeln, seien dabei zwei wichtige Ziele für die kommende Amtszeit.
ZDH-Präsident gratuliert persönlich und wertschätzt Zusammenarbeit
Neben Thomas Radermacher wählten die Delegierten Heino Fischer (Schleswig-Holstein) und Stefan Zock (Rheinland-Pfalz) zu ihren neuen Vizepräsidenten. Außerdem wurden Karl-Friedrich Hodapp (Saarland), Wolfgang Pflücke (Baden-Württemberg), Mario Schmidt (Mecklenburg-Vorpommern) und Matthias Winter (Niedersachsen/Bremen) ins Präsidium gewählt. Mit einem persönlichen Grußwort schloss sich auch ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den Glückwünschen sowie den fünf Dankesreden für die ausgeschiedenen Präsidiumsmitglieder an und bekräftigte den Stellenwert und die Bedeutung der Innungsorganisation des Tischler- und Schreinerhandwerks als wichtigen Mitstreiter für die Interessen des deutschen Handwerks.
Um die Belange der Branche ging es in den anschließenden Sachdiskussionen. Dabei positionierte sich Tischler Schreiner Deutschland unter anderem nachdrücklich zur Mindestausbildungsvergütung und zur Reform des Berufsbildungsgesetzes. Die Mindestausbildungsvergütung lehnt die Branchenvertretung als nicht zu akzeptierenden Eingriff in die Tarifautonomie ab. Bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes setzt sich Tischler Schreiner Deutschland gegen die Abwertung des Meisterbegriffs durch akademische Wortspiele zur Wehr. Im Klartext: "Der Begriff 'Berufsbachelor' könnte den Meistertitel im Sinne von Vergleichbarkeit und akademischer Entsprechung ergänzen, aber sicherlich nicht ersetzen oder verdrängen", wird TSD-Präsident Thomas Radermacher deutlich.
Großer Dank und Ehrungen
Mit starken Emotionen, großer Dankbarkeit und Standing Ovations ehrten und verabschiedeten die Delegierten die ausgeschiedenen Präsidiumsmitglieder für ihr herausragendes Engagement. Neben Konrad Steininger (Bayern) erhielten Heinz Pütz (NRW), Karlheinz Kramer (Sachsen), Reinhard Nau (Hessen) und Anton Gindele (Baden-Württemberg) in großer Anerkennung ihrer Leistungen die TSD-Ehrennadel in Gold. Konrad Steininger wurde außerdem zum TSD-Ehrenpräsidenten und Heinz Pütz zum TSD-Ehrenvizepräsidenten ernannt.
Quelle: tischler-schreiner.de